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   OLG Jena, 14.12.2007 - 1 Ss 287/07   

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OLG Jena, 14.12.2007 - 1 Ss 287/07 (https://dejure.org/2007,55202)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.12.2007 - 1 Ss 287/07 (https://dejure.org/2007,55202)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. Dezember 2007 - 1 Ss 287/07 (https://dejure.org/2007,55202)
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  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2007 - 1 Ss 287/07
    Die unterlassene Prüfung, ob das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt worden ist, stellt bei dieser Sachlage einen Erörterungsmangel dar, der bereits auf die erhobene Sachrüge vom Revisionsgericht zu prüfen ist (vgl. BGHSt 49, 342, 344).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2007 - 1 Ss 287/07
    Kommt es in einem Strafverfahren zu einem außergewöhnlich langen Abstand zwischen Tat und Urteil oder einer sehr langen Dauer des Verfahrens, so hat der Tatrichter grundsätzlich die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK und als weitere, selbständige Strafmilderungsgründe den langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil sowie Belastungen durch die lange Verfahrensdauer zu bedenken (BGH NJW 1999, 1198, 1199; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., MRK Art. 6 Rdnr. 9).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2007 - 1 Ss 287/07
    Die Gründe des Urteils müssen dann ergeben, dass das Gericht dies bei der Strafzumessung berücksichtigt hat; im Fall einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ist das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen konkret zu benennen (siehe BVerfG NJW 1993, 3254 f; NJW 1995, 1277 f; BGH NJW 1999, 1168 f; Fischer, StGB, 55. Aufl., § 46 Rn. 62 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2007 - 1 Ss 287/07
    Die Gründe des Urteils müssen dann ergeben, dass das Gericht dies bei der Strafzumessung berücksichtigt hat; im Fall einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ist das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen konkret zu benennen (siehe BVerfG NJW 1993, 3254 f; NJW 1995, 1277 f; BGH NJW 1999, 1168 f; Fischer, StGB, 55. Aufl., § 46 Rn. 62 m.w.N.).
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